Allgemeine Geschäftsbedingungen des Noch3 (Eat Clean Train Dirty UG)
1 Allgemeines
1.1 Alle von Noch3 geschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sportgerätschaften im Noch3 Functional Training Gym mit zu nutzen.
1.3 Die Nutzung der Einrichtungen sowie des Kursangebotes ist nur bei Vorlage einer gültigen Mitgliedschaft möglich.
2 Vertrag
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3 Mitgliedsbeiträge
3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am Monatsanfang (1. eines Monats) durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten.
3.2 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Noch3 berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Ebenso ist Noch3 berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen.
3.3 Gerät das Mitglied mit zwei aufeinander folgenden Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen in Verzug kann der Vertrag seitens Noch3 fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt Noch3 vorbehalten.
3.4 Noch3 behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.
3.5 Noch3 bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Noch3 umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied alle 6 Monate auf eigene Initiative die Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der 6-Monatsfrist erneut gegenüber Noch3 zu belegen. Geschieht dies nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Monatsbeiträge außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
3.6 Das Mitglied ist davon in Kenntnis gesetzt, keine Ansprüche auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages zu haben.
3.7 In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche MwSt. (derzeit 19%) enthalten. Erhöht sich die gesetzliche MwSt., erhöhen sich die Preise entsprechend.
3.8 Der Mitgliedsbeitrag kann durch Noch3 um max. 5% pro Monat einmalig je Kalenderjahr erhöht werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall nach Wirksamwerden der Änderung mit einer einmonatigen Frist kündigen. Unterlässt das Mitglied eine fristgerechte Kündigung, gilt die Änderung als genehmigt.
4 Datenschutz
4.1 Noch3 verhält sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden in unserer Mitgliederdatenbank erfasst und zur Verwaltung der Kundendatei und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen verarbeitet sowie zur Information über neue Produkte und Dienstleistungen. Ihre Daten werden ohne Ihre persönliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.
4.2 Für weiter Information, folgendem Link folgen
5 Beendigung der Mitgliedschaft
5.1 Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum ersten (1.) eines jeden Monats gekündigt werden.
5.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Noch3 Functional Training Gym persönlich abgegeben oder per Post dorthin geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der fristgerechte Zugang beim Kündigungsempfänger entscheidend.
5.3 Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir unseren Mitgliedern eine Kündigung per eingeschriebenen Brief.
5.4 Das Mitglied hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bei ernsthafter andauernder Krankheit, welche durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist; Umzug mit mindestens 20-Kilometer-Entfernung; sowie Schwangerschaft nach Vertragsabschluss, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben können.
5.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft ist Noch3 berechtigt, dem Mitglied die angefallenen administrativen Kosten zu berechnen.
6 Krankheit/Verletzungen
6.1 Bei Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.
6.2 Noch3 bucht 15,00€ je Ruhezeit als Aufwandsentschädigung ab.
6.3 Der Antrag nach Ziffer 7.1 ist im Noch3 Functional Training Gym innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit/ Sportunfähigkeit zu stellen.
6.4 Im Falle von 7.1 verschiebt sich die Verpflichtung der Vertragszahlung um die Dauer der gewährten Ruhezeit. Mit dem Tag des Wiedereinsetzens der aktiven Mitgliedschaft werden auch die Mitgliedsbeiträge fällig.
7 Öffnungszeiten
7.1 Noch3 behält sich vor, das Noch3 Functional Training Gym an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten.
7.2 Noch3 behält sich vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote des Functional Training Gym in zumutbarer Weise zu ändern.
7.3 Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 24 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
8 Persönliche Angaben
8.1 Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind Noch3 unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.2 Die Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, sofern es seiner Mitteilungsverpflichtung nach Ziffer 9.1. nicht nachgekommen ist.
9 Haftung
10.1 Die Haftung von Noch3, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf solche Schäden beschränkt, die durch Noch3 oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, herbeigeführt wurden. Die Nutzung der Räumlichkeiten des Noch3 und der darin befindlichen Geräte und Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Mitglieds. Alle zu nutzenden Geräte oder Gegenstände sind durch das Mitglied vor der Nutzung auf Ihre Funktionalität und Bruchsicherheit zu prüfen. Die Noch3 übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei der Benutzung ihrer Räumlichkeiten und Geräte entstehen.
10.2 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, haftet Noch3 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch Noch3. Zur Sicherung
mitgebrachter Sachen werden abschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Wertsachen müssen in die Spinde eingeschlossen werden.
10 Noch3-Hausordnung
11.1 Die Einhaltung der Hausordnung gilt hiermit als vereinbart. Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten. Die Regeln hängen im Noch3 Functional Training Gym öffentlich aus.
11.3 Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist Noch3 berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
11 Schlussbestimmung
12.1 Mündliche Abreden bestehen nicht.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.